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   VGH Bayern, 30.05.2016 - 9 CS 16.586   

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https://dejure.org/2016,13664
VGH Bayern, 30.05.2016 - 9 CS 16.586 (https://dejure.org/2016,13664)
VGH Bayern, Entscheidung vom 30.05.2016 - 9 CS 16.586 (https://dejure.org/2016,13664)
VGH Bayern, Entscheidung vom 30. Mai 2016 - 9 CS 16.586 (https://dejure.org/2016,13664)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umsetzung der Auflagen einer tierschutzrechtlichen Anordnung zur Haltung von Rindern

  • rewis.io

    Beschwerde gegen Änderungsbeschluss

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 80 Abs. 7 S. 2; VwGO § 146 Abs. 4 S. 6
    Rinderhaltungsverbot; Beschwerde; Abänderungsantrag; Eilrechtsschutzverfahren; Tierhaltung

  • rechtsportal.de

    VwGO § 80 Abs. 5 ; VwGO § 80 Abs. 7 S. 2
    Umsetzung der Auflagen einer tierschutzrechtlichen Anordnung zur Haltung von Rindern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • VG München, 06.07.2016 - M 23 K 16.2107

    Kosten der Ersatzvornahme für das Aufstellen von Unterständen für Rinder

    Im Rahmen der Verfahren zum einstweiligen Rechtsschutz hiergegen wurde die aufschiebende Wirkung angeordnet bzw. wiederhergestellt (M 23 S. 16.313, M 23 S7 16.1021, BayVGH 9 CS 16.586).

    Das Landratsamt M... verwies mit Schreiben vom 24. Mai 2016 auf die in den Verfahren M 23 K 16.315, M 23 S. 16.313, M 23 S7 16.1021 und BayVGH 9 CS 16.586 vorgelegten Akten, legte ergänzende Akten vor und beantragte,.

    Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Gerichtsakte, die Gerichtsakten in den Verfahren M 23 K 16.315, M 23 S. 16.313, M 23 S7 16.1021, BayVGH 9 CS 16.586, die vorgelegten Behördenakten sowie die Niederschrift über die mündliche Verhandlung vom 6. Juli 2016 Bezug genommen.

  • VGH Bayern, 12.01.2018 - 9 AS 17.2499

    Antrag auf Zulassung der Berufung

    Diesen Abänderungsbeschluss hob der Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 30. Mai 2016 (Az. 9 CS 16.586) auf und lehnte den Antrag des Antragsgegners auf Änderung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts vom 4. Februar 2016 ab.
  • VG München, 17.05.2017 - M 23 K 15.4476

    Tierschutzrechtliches Haltungsverbot für Rinder

    Weder die einzelnen festgestellten Verstöße, noch eine Gesamtschau derselben rechtfertigen die verfügte Bestandsauflösung sowie die Anordnung eines Rinderhaltungs- und Betreuungsverbots; dies gilt auch vor dem Hintergrund, des Eingriffs in die Berufsfreiheit (Art. 12 GG) und das Eigentum (Art, 14 GG) des Klägers (vgl. BayVGH, B.v. 30.5.2016 - 9 CS 16.586 - juris Rn. 15).
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